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Gilden-Regeln (ESO:TU)

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Beitrag von Raghor Di 6 Jan 2015 - 14:45

Gilden-Regeln








§1 Spaß am Spiel




Oberstes Gebot ist Spaß am Spiel! Jedes (Probe-)Mitglied hat daher dafür Sorge zu tragen, dass dieser niemandem verwährt wird.


§2 Höflichkeit




Jedes (Probe-)Mitglied verpflichtet sich, seine Mitspieler zu respektieren und einen gepflegten Umgangston - auch nach außen - zu wahren. Dies gilt sowohl in den einzelnen Chats im Spiel, wie auch in offiziellen und inoffiziellen Foren, unserer Homepage/ unserem Forum und im TS.


§3 Aktivität




a) Für das Zusammenwachsen und den Zusammenhalt einer Gilde ist es wichtig, aktiv am Gildenleben teil zu nehmen. Das bedeutet NICHT, 24/7 online zu sein. Wir erwarten allerdings, dass man sich aktiv am Gildenleben beteiligt, wenn man online ist - sei es in Form von gemeinsamen Aktivitäten (Quests, Verliese, Herausforderungen sammeln, PvP, ...) oder auch "nur" im TS.
b) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gildenleitung nicht mit einem Animateuren-Team zu verwechseln ist! Wir laufen alle sehr gern mit euch und stellen auch sehr gern etwas auf die Beine! Allerdings erwarten wir auch Eigeninitiative. Auch oder gerade dann, wenn mal keiner aus der Leitung da ist.


Zusatz § 3.1 Verbindlichkeit/Pünktlichkeit




a) Anmeldungen zu Events jeder Art sind verbindlich! Wir erwarten pünktliches Erscheinen. D.h. man hat zum angegeben Zeitpunkt sämtliche Vorbereitungen getroffen (Taschen geleert, Buff-Food- und Trank-Fragen geklärt, ...) und kann dann auch loslegen.
b) Sollte man (warum auch immer) unvorhergesehen doch nicht an einem Event teilnehmen, zu welchem man sich angemeldet hat, so muss eine Abmeldung erfolgen. Diese muss im Forum, im Spiel, in unserer WhatsApp-Gruppe oder im TS bis zu einer halben Stunde vor Beginn des Events erfolgen und von einem Gildenrat-Mitglied zur Kenntnis genommen worden sein (ACHTUNG: Man hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass ein Ratsmitglied die Abmeldung erhält!!!)


§4 Inaktivität




Sollte ein Spieler 14 Tage oder länger durchgehend abwesend sein, so muss er sich vorher abmelden. Dies kann im Forum, im Spiel, im TS oder in unserer WhattsApp-Gruppe* geschehen.


§5 Forum




Die Anmeldung und die passive Nutzung (regelmäßiges Vorbeischauen) im Forum sind Pflicht; die aktive Teilnahme (Schreiben von Beiträgen, etc) nicht, jedoch sehr erwünscht!


§6 Teamspeak




Die Nutzung des Teamspeaks ist grundsätzlich keine Pflicht. ABER: Wir erwarten eine aktive Teilnahme am Gildenleben (siehe oben) - und das TS ist eine der besten Möglichkeiten, sich einzubringen.  
ACHTUNG: Beim Bestreiten von Verliesen, etc IST die Nutzung des TS zwingend erforderlich!!!


§7 Verschwiegenheits-Pflicht




Es ist strengstens untersagt, interne Gildendaten nach außen zu tragen und/oder mit Gildenfremden über die Vorgehensweise innerhalb der Gilde zu sprechen. Die Weitergabe personenbezogener Daten (ohne Rücksprache mit der jeweiligen Person) ist ebenfalls verboten!


§8 Mitgliedschaft




Jedem Spieler, der das Alter von 20 Jahren erreicht hat, ist es erlaubt sich im Forum zu bewerben und somit in unsere Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Durch ein vorheriges Gespräch mit der Gildenleitung (im Spiel, im TS, ...) kann eine Bewerbung unnötig werden, jedoch wäre es dann angebracht, sich im Forum kurz vorzustellen.


§9 Probezeit




Die Probezeit für neue Mitglieder wird auf 30 Tage festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums steht es beiden Parteien frei, dass Verhältnis vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Gildenleitung ob das neue Mitglied sich bewährt hat und zur Gildengemeinschaft passt und somit zu einem Mitglied wird. Unter Umständen kann die Probezeit von der Gildenleitung verlängert werden. Vorrangig bei der Entscheidungshilfe wird eine aktive Teilnahme am Gildenleben sein. (siehe oben)


§10 Gildenbank




Die Gildenbank ist für Mitglieder frei zugänglich, d.h. sie können Gegenstände einlagern und entnehmen. Probemitglieder können ebenfalls Gegenstände einlagern, müssen sich jedoch an ein berechtigtes Mitglied wenden wenn sie etwas aus der Gildenbank benötigen.


§11 Gildenhändler




Sollten wir in der glücklichen Situation sein, einen Gildenhändler zu haben, ist es jedem Mitglied und Probemitglied möglich, diesen auch zu nutzen!


§12 Sanktionen




Damit dieses Regelwerk überhaupt einen Sinn und Zweck bekommt, müssen leider auch Strafen für Nicht-Einhaltungen festgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Jeder bekommt eine zweite Chance. D.h.: Ein erstmaliger Verstoß hat eine Verwarnung zur Folge; ein zweiter den Gildenausschluss. Sollte es sich bei einem Vergehen um ein sehr schwerwiegendes handeln, steht es der Gildenleitung frei, die betreffende Person auch OHNE vorige Verwarnung aus der Gilde zu entlassen.
ACHTUNG: Die Strafe wird individuell, von Fall zu Fall und ausschließlich von der Gildenleitung fest- und durchgesetzt.


Anmerkungen:




Gildenrat, Rat, Gildenleitung meinen alle das selbe: Der Gildenleiter und die drei Gildenratsmitglieder ("Offiziere").
Bei Fragen und Problemen wendet euch gerne an ein Mitglied des Gildenrats (im Spiel, im Forum per PN oder im TS)! (aktuell: @Raghor, @Grandygrand22, @Amadan, @Muhhh666)

Stand: 21.06.2015


Zuletzt von Raghor am So 20 März 2016 - 12:31 bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet (Grund : Änderung der Gildenregeln)
Raghor
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